Verkehrsunfallstatistik 2023

Interview mit EPHK Thomas Röwekamp zur Verkehrsunfallstatistik 2023
Verkehrsunfallstatistik 2023
Auf einer Pressekonferenz am Montag (18.03.2024) stellten der Leiter der Behörde, Landrat Mario Löhr, und der stellvertretende Leiter der Direktion Verkehr, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Röwekamp, die Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2023 vor.

Nachdem im vergangenen Jahr eine Rückkehr zur Normalität auf den Straßen des Bezirks zu beobachten war, spiegelt sich dies auch in den Unfallzahlen für 2023 wider.

Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle stieg wieder an, mit 8420 Unfällen im vergangenen Jahr, 337 mehr als 2022 (8083).

Erfreulich aus polizeilicher Sicht ist jedoch der Rückgang der Unfälle mit Personenschaden, der sich auch in der Zahl der Verletzten widerspiegelt.

Doch auch wenn 124 Personen weniger bei Verkehrsunfällen verletzt wurden, ist die Zahl von 973 Verletzten immer noch viel zu hoch.

Daher ist und bleibt es eine der Hauptaufgaben der Polizei, diese Zahl durch präventive und repressive Arbeit weiter zu senken.

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrrädern und Pedelecs gab bereits im Jahr 2022 Anlass zur Sorge. Die Zunahme der Mobilität durch „motorisierte“ Fahrräder spiegelte sich im vergangenen Jahr in der Statistik deutlich in der Zahl der Unfälle mit dieser Verkehrsart wider.

Auch hier kann eine leichte Entwarnung gegeben werden. Die Zahl der Unfälle mit Beteiligung dieser Gruppe ging zurück, was sich auch in der Zahl der Verletzten niederschlug. Auf ausdrücklichen Wunsch von Minister Reul wurde die Präventionsarbeit in diesem Bereich verstärkt, um das Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen und die Menschen zu sensibilisieren.

Auch in diesem Jahr wird der Schwerpunkt auf der Präventionsarbeit liegen, beginnend bei den jüngsten Verkehrsteilnehmern bis hin zu den Senioren, um eine weitere Reduzierung der Unfallzahlen zu erreichen.

Daneben wird aber auch die Strategie der konsequenten repressiven Verkehrsüberwachung weiterverfolgt, da beide Bereiche untrennbar miteinander verbunden sind.

In diesem Sinne möchte ich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer appellieren, dass sie durch ihr eigenes vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zur Verkehrssicherheit beitragen können.

Die Kreispolizeibehörde Unna wird durch ihre Arbeit im Bereich der Verkehrsprävention und -überwachung ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, damit Sie immer sicher an Ihr Ziel kommen.
 

Begriffsbestimmungen

Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (*1) wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden. Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu häufig in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten:

*1: „Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994.

Unfallhäufigkeitszahl (UHZ)

Die UHZ beschreibt das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, und ergibt sich aus dem Produkt der Unfallanzahl und der Zahl 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl.

Unfallursachen

Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen, die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind (z. B. Straßenglätte, Nebel), sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit). Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, sodass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird. Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.

Verunglückte

Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
• Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben
• Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
• Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten

Jahreskarten (Unfallhäufungsstellen)

Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:
• 1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle
• 3-Jahreskarte „Radfahrende/ zu Fuß gehende“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können
• 3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.

Zu den Statistiken der vergangenen Jahre

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110