Nachdem schon im letzten Jahr eine Rückkehr zur Normalität auf den Straßen des Kreises festgestellt werden konnte, spiegelte sich dies ebenso in den Unfallzahlen des Jahres 2023 wider.
Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle stieg erneut an, mit 8420 Unfällen im letzten Jahr waren dies 337 mehr als im Jahr 2022 (8083).
Erfreulich aus polizeilicher Sicht ist allerdings der Rückgang der Unfälle mit Personenschaden, was sich auch in der Zahl der Verunglückten widerspiegelt.
Aber auch wenn 124 Personen weniger bei Verkehrsunfällen verletzt wurden, ist die Zahl von 973 Verunglückten immer noch deutlich zu hoch.
Daher ist und bleibt es eine Hauptaufgabe der Polizei durch präventive und repressive Arbeit diese Zahl weiter zu senken.
Schon im Jahr 2022 bereitete die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Fahrrädern und Pedelecs Grund zur Sorge. Die steigende Mobilität durch die „motorisierten“ Fahrräder zeigte sich im letzten Jahr deutlich in der Statistik in der Anzahl der Unfälle mit dieser Verkehrsbeteiligung.
Hier kann ebenfalls eine leichte Entwarnung gegeben werden. So sank die Anzahl der Unfälle bei dieser Gruppe, was sich dementsprechend auch bei den Verunglückten bemerkbar machte. In diesem Bereich wurde, auch auf den ausdrücklichen Wunsch des Ministers Herrn Reul, die präventive Arbeit verstärkt, um so auf die Gefahren aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
Auch in diesem Jahr wird wieder ein Hauptaugenmerk auf die präventive Arbeit gelegt, angefangen bei den kleinsten Verkehrsteilnehmern, bis hin zu den Senioren, um eine weitere Senkung der Unfallzahlen zu erreichen.
Darüber hinaus wird aber auch die Strategie der konsequenten repressiven Verkehrsüberwachung weiterverfolgt, denn beide Bereiche hängen unabdingbar zusammen.
In diesem Sinne möchte ich an dieser Stelle an alle Verkehrsteilnehmer appellieren, dass man durch sein eigenes umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen kann.
Die Kreispolizei Unna wird durch ihre Arbeit in den Bereichen der Verkehrsprävention und -überwachung ihren Beitrag zur Sicherheit des Straßenverkehrs leisten, damit Sie immer sicher an ihrem Ziel ankommen.
Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (*1) wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden. Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu häufig in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten:
*1: „Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994
Die UHZ beschreibt das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, und ergibt sich aus dem Produkt der Unfallanzahl und der Zahl 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl.
Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen, die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind (z. B. Straßenglätte, Nebel), sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit). Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, sodass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird. Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.
Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
• Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben
• Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
• Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten
Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:
• 1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle
• 3-Jahreskarte „Radfahrende/ zu Fuß gehende“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können
• 3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können