Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Informationen zum Versammlungsrecht
Hier finden Sie Hinweise und Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Unna bei Fragen zum Versammlungsrecht.

Das Grundgesetz gewährt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, welches durch die Regelungen des Versammlungsgesetzes eingeschränkt werden kann.
Versammlungen unter freiem Himmel (dazu gehören Kundgebungen, Aufzüge, Korsos und Mahnwachen) sind gemäß § 14 Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Die Anmeldung ist bei der Kreispolizeibehörde vorzunehmen, in deren Bezirk die öffentliche Versammlung bzw. der Aufzug stattfinden soll.

Sofern Sie im Kreis Unna eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem in der Kontaktbox rechts angegebenen Ansprechpartner in Verbindung:

Die Polizei Unna hilft Ihnen gern bei der Wahrnehmung Ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.
Helfen Sie uns bitte durch Ihre Bereitschaft zum Gespräch.

Einen Link zum aktuell gültigen Gesetz über Versammlungen und Aufzüge finden Sie in der Infobox rechts..

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110