Sie möchten eine Versammlung in
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Bergkamen
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Bönen
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Fröndenberg
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Holzwickede
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Kamen
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Schwerte
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Selm
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Unna
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Werne
durchführen?
Dann verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular (siehe rechts) und senden es an :
za1.3versammlungsrecht.unna [at] polizei.nrw.de (za1[dot]3versammlungsrecht[dot]unna[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
oder verwenden Sie das Anzeigeformular auf der Landesseite der Polizei NRW.
Grundsätzlich ist eine Versammlung unter freiem Himmel nach § 10 Versammlungsgesetz NRW mindestens 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen.
Versammlungen können zum Beispiel durchgeführt werden in Form von:
- Mahnwachen: Eine friedliche, stille Demonstration, bei der auf eine als gesellschaftlichen Missstand wahrgenommene Situation hingewiesen werden soll.
- Aufzügen: Sind sich fortbewegende Versammlungen. Darunter fällt die „klassische“ Demonstration, die eine im Vorfeld festgelegte Wegstrecke zurücklegt.
- Kundgebungen: Eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung
Die Versammlungsbehörde Unna berät Sie als Veranstalterin oder Veranstalter zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten wird ein Kooperationsgespräch angeboten, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie >>> HIER auf der Landesseite der Polizei NRW.