Informationen zum Versammlungsrecht

Versammlungen
Informationen zum Versammlungsrecht
Hier finden Sie Hinweise und Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Unna bei Fragen zum Versammlungsrecht.

Sie möchten eine Versammlung in 

  • Bergkamen

  • Bönen

  • Fröndenberg

  • Holzwickede

  • Kamen

  • Schwerte

  • Selm

  • Unna

  • Werne

durchführen? 

Dann verwenden Sie bitte das nebenstehende Formular (siehe rechts) und senden es an :

za1.3versammlungsrecht.unna [at] polizei.nrw.de (za1[dot]3versammlungsrecht[dot]unna[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

oder verwenden Sie das Anzeigeformular auf der Landesseite der Polizei NRW.

 

Grundsätzlich ist eine Versammlung unter freiem Himmel nach § 10 Versammlungsgesetz NRW mindestens 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. 

 

Versammlungen können zum Beispiel durchgeführt werden in Form von:

  • Mahnwachen: Eine friedliche, stille Demonstration, bei der auf eine als gesellschaftlichen Missstand wahrgenommene Situation hingewiesen werden soll.
  • Aufzügen: Sind sich fortbewegende Versammlungen. Darunter fällt die „klassische“ Demonstration, die eine im Vorfeld festgelegte Wegstrecke zurücklegt. 
  • Kundgebungen: Eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung  

 

Die Versammlungsbehörde Unna berät Sie als Veranstalterin oder Veranstalter zu Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten wird ein Kooperationsgespräch angeboten, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.

 

Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie >>> HIER  auf der Landesseite der Polizei NRW.

 

 

Kreiskarte
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Kreiskarte

KPB Unna, Pressestelle

Sie möchten in einer dieser Städte eine Versammlung durchführen?

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110