Öffnungszeiten Waffenbehörde
Die Kommunikation in waffenrechtlichen Angelegenheiten bitten wir weiterhin vorzugsweise telefonisch, postalisch oder per E-Mail zu führen.
Persönliche Termine sind möglich. Um lange Wartezeiten zu verhindern, bitten wir weiterhin um vorherige telefonische Terminvereinbarung. So kann eine fachliche fundierte Auskunft zu Ihrem Anliegen durch die Kolleginnen und Kollegen erfolgen. Grundsätzlich gilt weiterhin als Beratungstag der Dienstag. Nach telefonischer Rücksprache können auch Abweichungen davon erfolgen.
Urteil des OVG NRW zu den Anforderungen an Waffenschränke und die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat mit Urteil vom 30.08.2023 (Az.: 20 A 2384/20) die Anforderungen an eine sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und/oder Munition gemäß § 36 Abs. 1 WaffG konkretisiert.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema finden Sie >>>> HIER