Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund – Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW), der KPB Ennepe-Ruhr-Kreis, der KPB Unna und des Kreises Unna
Am 23.05.2024 hat die bei der Staatsanwaltschaft Dortmund ansässige Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW) gemeinsam mit zahl-reichen Einsatzkräften des Veterinäramtes des Kreises Unna, der Kreispolizeibehörden Unna und Ennepe-Ruhr-Kreis sowie unter Mithilfe von Mitarbeitern einer Tier-verwahrstelle auf zwei Höfen in Unna und Wetter Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse wegen des Verdachts nicht tierschutzgerechter Haltung von Tieren vollstreckt. Das gegen einen 50-jährigen geführte Ermittlungsverfahren hat u. a. Tatvorwürfe im Zusammenhang mit der Tierhaltung zum Zwecke des illegalen Welpenhandels und des illegalen Veranstaltens von Reitveranstaltungen zum Gegen-stand. Mit Blick auf den Besitz von nicht zur Abgabe an Tierhalter freigegebenen Medikamenten besteht gegen den Beschuldigten zudem der Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierarzneimittelgesetz.
Ausgangspunkt der aktuellen Maßnahmen war eine am 30.01.2024 durchgeführte Durchsuchung wegen des Verdachts einer anderen Straftat, in deren Rahmen bereits unter Beteiligung des Veterinäramts des Kreises Unna wegen schwerwiegender tierschutzwidriger Haltung 43 Hunde, darunter 23 gezüchtete Welpen und vier trächtige Hündinnen, 26 Pferde und Ponys, 16 Enten, ein Schwein sowie eine Katze sichergestellt worden waren. Die Tiere sind anlässlich des aktuellen Verfahrens nun-mehr strafprozessual beschlagnahmt worden.
Im Rahmen der aktuellen Durchsuchungsmaßnahmen sind weitere 38 Kaninchen, ein Pony, 13 Schafe, zwei Ziegen, 19 Tauben, ein Pfau, sieben Hühner, ein Hahn, eine Gans und 50 Enten, unter den sich Jungtiere unterschiedlicher Altersklassen befinden, ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beschlagnahmt worden. Schließlich ist dem Beschuldigten an dem Durchsuchungstag ein von der ZeUK NRW beantragtes und durch das Amtsgericht Dortmund angeordnetes vorläufiges Verbot der Tierhaltung, Tierbetreuung, des Tierhandels sowie des sonstigen berufsmäßigen Umganges mit Wirbeltieren aller Art zugestellt worden.
Auskünfte erteilen ausschließlich die Pressesprecher der ZeUK NRW (Staatsanwalt Tobias Wendt und Staatsanwalt Alexander Kilimann) unter Pressestelle [at] sta-dortmund.nrw.de und 0231/926-24223 oder -26201.