14 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, bis sie für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung gesorgt hatten. Darüber hinaus verzeichneten die Einsatzkräfte unter anderem elf Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (z. B. Lenk- und Ruhezeiten), drei Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung (z. B. fehlende Gefahrenkarten) sowie zwei Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz (z. B. fehlende Lizenzen).
In allen Fällen leiteten die eingesetzten Polizeibeamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.