Eine 13-Jährige aus Bergkamen befuhr am Samstag (14.09.2024) gegen 19.20 Uhr verbotenerweise mit einem E-Scooter die Töddinghauser Straße in Bergkamen. Gegenüber des Rathausplatzes beabsichtigte sie, die Straße zu überqueren. Bei diesem Vorgang übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und kollidierte mit diesem.
Er befuhr die Töddinghauser Straße von der Landwehrstraße aus kommend in Richtung Busbahnhof.
Bei dem Unfall wurde die 13-Jährige leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Polizeiliche Hinweise zum Führen eines E-Scooters:
- Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
- Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
- E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will, muss dieses durch Handzeichen – wie beim Fahrradfahren – anzeigen.
- Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und die E-Scooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw.
- Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu!
- Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.