Gegen 13:45 Uhr stand die 30-Jährige in einem Supermarkt an der Westfalenstraße auf einer Rolltreppe, als sie einen ihr unbekannten Mann hinter sich bemerkte. Er filmte ihr augenscheinlich unter den Rock. Als sie das Geschäft verließ, sprach der Unbekannte sie unter einem Vorwand an und filmte dabei ihre Füße. Die Düsseldorferin forderte ihn dazu auf, die Aufnahmen zu löschen und erstattete am selben Tag Anzeige bei der Polizei.
Sie beschreibt den Täter als:
- männlich
- ungefähr 55 bis 60 Jahre alt
- gepflegt
- mit europäischem Erscheinungsbild
- hatte ein iPhone mit großer Schriftanzeige in der Hand
Die Polizei hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und fragt:
Wer hat die Tat beobachtet oder kann Angaben zu dem gesuchten Täter machen? Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus jederzeit unter 02056 9312-6150 entgegen.
Info:
Das sogenannten "upskirting" oder "downblousing", also das heimliche Fotografieren oder Filmen des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung der Aufnahmen, ist eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. § 184k StGB "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.