Verkehrsunfallstatistik 2024

Pressekonferenz Verkehrsunfallstatistik 2024
Verkehrsunfallstatistik 2024
Im Rahmen einer Pressekonferenz stellten am Montag (17.03.2025) der Behördenleiter, Landrat Mario Löhr, der Abteilungsleiter Polizei, Leitender Polizeidirektor Torsten Juds sowie der stellvertretende Direktionsleiter Verkehr, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Röwekamp, die Verkehrsunfallstatistik 2024 vor.

In Kürze zusammengefasst:

Gesamtanzahl leicht gestiegen

  • Unfälle mit Personenschaden gestiegen
  • Anzahl der Verunglückten gestiegen
  • Anzahl der Leicht- und Schwerverletzten gestiegen
  • Anzahl der Verkehrstoten bei 2 geblieben (Höchstwert in den vergangenen 5 Jahren lag im Jahr 2021 mit insgesamt 8 Verkehrstoten)

 

Verkehrsunfälle mit Fahrrad- und Pedelec-Fahrenden

  • Unfälle mit oben genannten leicht gestiegen
  • Das Gros der verunglückten Rad-Fahrenden in 2024 ist der Altersgruppe „Erwachsene“ zuzuordnen
  • 54% der Verkehrsunfälle mit Rad-Fahrenden der Altersgruppe „Erwachsene“ waren Alleinunfälle
  • Im Jahr 2024 wurden 9% mehr Kinder verletzt als im Vorjahr
  • Im Jahr 2024 fand ein erneuter Anstieg der Verkehrsunfälle mit Pedelec-Fahrenden statt
  • Auch hier ist das Groß der verunglückten Pedelec-Fahrenden der Altersgruppe „Erwachsene“ zuzuordnen
  • Etwa 47% der Verkehrsunfälle mit Pedelec-Fahrenden der Altersgruppe „Erwachsene“ waren Alleinunfälle
  • Unfälle von Rad-/Pedelec-Fahrenden mit der Ursache Alkohol: im Jahr 2024 waren es 25, im vorherigen Jahr 2023 waren es 32

 

Hauptunfallursachen

  • Die 3 häufigsten Hauptunfallursachen: Vorfahrt, Abbiegen, Abstand

     

Politische Bewertung

  • Verringerung der Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden
  • Im Fokus: Reduzierung der verunglückten Rad- und Pedelec-Fahrenden durch:
  • Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen mit massiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, wie zum Beispiel:
  • Geschwindigkeit
  • Alkohol/Drogen
  • Ablenkung
  • Radfahrausbildung in Grundschulen
  • Verkehrserziehung im Bereich der Kindergärten
  • Präventionsangebote an Seniorinnen und Senioren
  • Eigens konzipierte Pedelec-Seminare zur Minderung der Alleinunfälle

 

Fortführung der Verkehrsunfallprävention, bspw.

  • Radfahrausbildung in Grundschulen
  • Verkehrserziehung im Bereich der Kindergärten
  • Präventionsangebote an Seniorinnen und Senioren
  • Eigens konzipierte Pedelec-Seminare zur Minderung der Alleinunfälle
Begriffsbestimmungen

Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (*1) wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden. Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu häufig in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten:

*1: „Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994.

Unfallhäufigkeitszahl (UHZ)

Die UHZ beschreibt das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, und ergibt sich aus dem Produkt der Unfallanzahl und der Zahl 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl.

Unfallursachen

Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen, die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind (z. B. Straßenglätte, Nebel), sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit). Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, sodass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird. Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.

Verunglückte

Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:

  • Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben
  • Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
  • Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten
Jahreskarten (Unfallhäufungsstellen)

Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:

  • 1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle
  • 3-Jahreskarte „Radfahrende/ zu Fuß gehende“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können
  • 3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.

Zu den Statistiken der vergangenen Jahre

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110