Die vorgestellten Daten werden, um Entwicklungsprozesse aufzuzeigen, in den angefügten Schaubildern grundsätzlich in einem 5-Jahres Vergleich dargestellt.
Die Kreispolizeibehörde Unna (KPB Unna) ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu der auch die Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr gehört, für die Einwohner der Kommunen Unna, Schwerte, Fröndenberg, Kamen, Bergkamen, Werne, Selm, Holzwickede und Bönen zuständig.
Auf den ersten Blick ist die Verkehrsunfallstatistik eine Aufzählung verschiedener Zahlen, Daten und Fakten. Hinter diesen verbergen sich jedoch oft Einschnitte und Wendepunkte im Leben von Menschen. Drei Menschen sind im vergangenen Jahr auf den Straßen der KPB Unna bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 144 Menschen wurden schwer verletzt. Von jetzt auf gleich aus der Welt gerissen, hinterlässt ein Unfallopfer zahlreiche weitere Menschen, fassungslos und entsetzt. Für ihre Familien und ihre Freunde, aber oft auch für die Unfallverursachenden selbst, ist die Welt nicht mehr dieselbe.
Hierbei wollen wir bei den Menschen Verhaltensänderungen bewirken. Durch umsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten aber vor allem durch das Beachten der Verkehrsregeln, könnten viele dieser Unfälle mit Toten und Schwerverletzten vermieden werden. Nur wenige machen sich Gedanken darüber, wie nah sich Leben und Tod sein können und dass häufig weniger als eine Sekunde entscheidend ist. Das Bewusstsein zur Verpflichtung für ein verantwortliches Fahren im Straßenverkehr ist noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen. Fehlverhalten kann man abstellen. Wenn jeder bei sich damit anfängt, werden unsere Straßen sicherer.
Die Polizei des Kreises Unna wird auch in diesem Jahr ihren Teil dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu verbessern.
Grundaussagen zur Verkehrsunfallstatistik 2018
- Gesamtunfallzahl um 211 gesunken (2017: 8.797 / 2018: 8.586)
- Anzahl der Unfälle mit Personenschaden von 926 auf 913 gesunken
- Anzahl der Verunglückten bei 1.143 (2017: 1.142) nahezu gleich geblieben
- Anzahl der Leichtverletzen von 964 auf 996 gestiegen
- Anzahl der Schwerverletzten von 172 auf 144 gesunken
- Anzahl der Verkehrstoten von 6 auf 3 gesunken
Aufgrund folgender Rechtsgrundlagen[1] wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden.
Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage.
[1]„Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“
vom 21. Dezember 1994
Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
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Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben
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Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
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Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten
Die VHZ beschreibt das Risiko bei einem Verkehrsunfall getötet oder verletzt zu werden. Hierzu wird die Zahl der Verunglückten mit 100.000 multipliziert und dann durch die Einwohnerzahl geteilt.
Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:
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1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle.
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3-Jahreskarte „Radfahrer/ Fußgänger“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.
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3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.