Die Daten des Jahres 2017 werden, um Entwicklungsprozesse aufzuzeigen, in den angefügten Schaubildern grundsätzlich in einem 5-Jahres Vergleich dargestellt.
Die Kreispolizeibehörde Unna (KPB Unna) ist für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zu der auch die Sicherheit bei der Teilnahme im Straßenverkehr gehört, für die insgesamt 310.168 Einwohner der Städte Unna, Fröndenberg, Schwerte, Kamen, Bergkamen, Werne, Selm sowie die Gemeinden Holzwickede und Bönen zuständig.
Auf den ersten Blick können der Verkehrsunfallstatistik der KPB Unna Zahlen, Daten und Fakten entnommen werden. Hinter diesen verbergen sich jedoch oft Einschnitte und Wendepunkte im Leben von Menschen. Sechs Menschen sind im vergangenen Jahr auf den Straßen der KPB Unna bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, 171 Menschen wurden bei diesen schwer verletzt. Von jetzt auf gleich aus der Welt gerissen, hinterlässt ein Unfallopfer zahlreiche weitere Menschen, fassungslos und entsetzt. Für ihre Familien und ihre Freunde, aber oft auch für die Unfallverursachenden selbst, ist die Welt nicht mehr dieselbe.
1.127 Verunglückte - davon 6 Tote - in der KPB Unna im Jahre 2017 sind bedauerlich und Grund genug, die polizeiliche Aufgabe der Verkehrsunfallbekämpfung mit präventiven, als auch repressiven Maßnahmen aktiv weiterzuführen.Hierbei wollen wir bei den Menschen Verhaltensänderungen bewirken, denn durch umsichtiges und vorausschauendes Fahrverhalten, aber vor allem durch das Beachten der Verkehrsregeln, könnten viele dieser Unfälle mit Toten und Schwerverletzten vermieden werden. Doch nur wenige machen sich darüber Gedanken, dass Leben und Tod hier einen geringeren Abstand als eine Sekunde haben können. Das Bewusstsein zur Verpflichtung für ein verantwortliches Fahren im Straßenverkehr ist noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen. Fehlverhalten kann man abstellen. Wenn jeder bei sich damit anfängt, werden unsere Straßen sicherer.
Die Polizei des Kreises Unna wird auch zukünftig eine große Mitverantwortung für das Gelingen einer umfassenden Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr in unseren Städten und Gemeinden übernehmen und möchte jeden in diesen positiven Prozess, den Schutz des Lebens und die körperliche Unversehrtheit betreffend, einbinden.
Grundaussagen zur Verkehrsunfallentwicklung 2017
- Gesamtunfallzahl um 95 gestiegen (2016: 8.641 / 2017: 8.736)
- Anzahl der Unfälle mit Personenschaden von 892 auf 913 gestiegen
- Anzahl der Verunglückten von 1.099 auf 1.127 gestiegen
- Anzahl der Schwerverletzten von 149 auf 171 gestiegen
- Anzahl der Verkehrstoten: 6
Aufgrund folgender Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990
- „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994
sowie
- die „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994
wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden, sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden.
Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage.
Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrer), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
• Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben
• Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben
• Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten
Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen (z. B. Straßenglätte, Nebel), die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind, sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit), welches bestimmten Fahrzeugführern oder Fußgängern zugeschrieben wird. Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, so dass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird.
Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.