Polizeirätin Anja Wagner, Leiterin der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Unna, betonte, dass die Sicherheit im Straßenverkehr als wichtiges Gemeinschaftsgut maßgeblich die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bestimmt .
Die aus dem Art. 2 GG resultierende Schutzpflicht des Staates für die herausragenden Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit wird durch die Zuweisung der Verkehrssicherheitsarbeit als polizeiliche Kernaufgabe konkretisiert.
- Verkehrsunfälle sind NICHT SCHICKSALHAFT!
- Verkehrsunfälle werden VERURSACHT!
Sie sind zu rund 95 Prozent auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen! - Verkehrsunfälle sind VERMEIDBAR!
Jeder Verkehrsteilnehmer ist hier in der Verantwortung und Pflicht!
Die Negativentwicklung der Jahre 2014 und 2015 konnte im Jahr 2016 gestoppt werden.
- 2016 lag die Anzahl aller Verkehrsunfälle in der KPB mit - 259 (8.586) gegenüber dem Vorjahr mit 8.845 um fast 3% niedriger.
- Auch die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden und die Anzahl der Verunglückten wurden gegenüber dem Vorjahr gesenkt.
- Im Vergleich zu 2015 reduzierten sich in 2016 die Unfälle mit Personenschaden um 40 Unfälle von 916 auf 876 Unfälle (- 4,4%).
- Korrespondierend damit sank auch die Anzahl der Verunglückten (d. h. Tote und Verletzte) um 35 verletzte Personen (-5,7%) von 1.139 im Vorjahr auf 1.074 in 2016.
- Die Anzahl der Unfälle mit Schwerverletzten fiel in 2016 auf 148 (2015: 190). Das sind 42 Personen weniger (-22%) als im Jahr zuvor.
- Es wurden 2016 insgesamt 7 Personen und damit 2 Personen mehr als in 2015 bei einem VU getötet.
In den Statistiken werden Unglücke und das damit verbundene Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen jedoch schnell zu abstrakten Zahlen.
Jeder im Straßenverkehr Verletzte und Tote ist einer zu viel!
• Entgegenwirken der Schädigungen von Leib, Leben und Gesundheit der VT durch Minimierung der Verkehrsunfallgefahren und –folgen
• Befriedung des Sicherheitsbedürfnisses der Bürger im Straßenverkehr
• Ahndung von Fehlverhalten
• Aufklären und Sensibilisieren bezüglich vorhandener Gefahren im Straßenverkehr
• Verhaltensveränderungen hervorrufen
Grundsatz: Konsequente Ahndung ALLER erkannten Verstöße bei ALLEN Verkehrsteilnehmern