Diese Woche haben uns vermehrt verletzte Radfahrer beschäftigt.
Aktuell gehen bei uns nämlich vermehrt Notrufe wegen gestürzter Radfahrer ein – meist passieren diese Unfälle in Verbindung mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Am Mittwoch (10.01.) ist ein Pedelecfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto in Warendorf leicht verletzt worden. Der 53-jährige Warendorfer fuhr mit seinem Zweirad auf der Bahnhofstraße Richtung Blumenstraße. Als ein Autofahrer nach rechts auf die Bahnhofstraße abbog, erfasste er den Pedelecfahrer. Am Donnerstag (11.01.) ist eine 54-jährige Warendorferin im Kreisverkehr Waldenburger Straße/Düsternstraße/Reichenbacher Straße in Warendorf von einem Pkw erfasst worden, als sie in den Kreisel einfuhr. Rettungskräfte brachten die Leichtverletzte in ein Krankenhaus.In Ahlen wurde am Donnerstag (11.01.) ein 89-jähriger Pedelecfahrer schwer verletzt – auch er wurde durch ein Auto erfasst – im Einmündungsbereich Schachtsstraße/Stapelstraße.
Für Radfahrer gilt:
Wer abbiegt, muss Handzeichen geben als Ankündigung für die Änderung der Fahrtrichtung. Passiert das nicht, kann auch mit einem Verwarngeld gerechnet werden. Für Rechtsabbieger gilt: Erhöhte Gefahr in den toten Winkel eines Fahrzeugs zu geraten. Daher ist höchste Aufmerksamkeit geboten. Umsehen, abbremsen, Handzeichen geben, mögliche Vorfahrt berücksichtigen, abbiegen, Fußgänger beachten. Für Linksabbieger gilt: Umsehen, ob andere Verkehrsteilnehmer überholen wollen, Handzeichen geben, zur Fahrbahnmitte einordnen, Vorfahrt beachten, Gegenverkehr passieren lassen, erneut umsehen, abbiegen, Fußgänger beachten.
Für Autofahrer gilt:
Immer mit querenden oder heranfahrenden Radfahrern rechnen. Langsam an Kreuzungen, Einmündungen oder Abbiegespuren heranfahren. Schulterblick gewissenhaft durchführen – egal ob Links- oder Rechtsabbieger. Auch beim Ausparken aus Parklücken mit Fußgängern oder herannahenden Radfahrern rechnen.
Kommt es zu einem Zusammenstoß – rufen Sie die Polizei über den Notruf 110 und geben Sie an, ob es Verletzte gibt. Wer von einer Unfallstelle flüchtet – auch wenn es nur Blechschaden ist – kann sich strafbar machen.