Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten

Polizeilicher Opferschutz
Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten
Opfern stehen Hilfe und Unterstützung zu!
Straftaten und andere schädigende Ereignisse hinterlassen Opfer, für die Polizeibeamtinnen und -beamte häufig erste Ansprechpartner sind.

Diese Opfer dürfen in ihrer Not nicht alleine gelassen werden und haben ein Anrecht auf Verständnis und Unterstützung, auf Informationen über den Fortgang des Verfahrens, über Entschädigungsmöglichkeiten und Opferhilfeeinrichtungen.
Um dem Opferschutz im polizeilichen Alltag Rechnung zu tragen, verfügt jede Kreispolizeibehörde über besonders geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte.
Diese sind Anlaufstellen für allgemeine und spezielle Opferfragen, -betreuung und -hilfe.
Kriminalhauptkommissarin Ute Hellmann steht Ihnen als Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Unna für alle Fragen bezogen auf Opferschutz und Opferhilfe in Kriminalitätsangelegenheiten zur Verfügung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110