Ereignis der Woche - Drogen im Straßenverkehr

Grünes Hanfblatt auf roter Ampel
Ereignis der Woche - Drogen im Straßenverkehr
Jeden Samstag gibt es unser Ereignis der Woche… unterschiedliche Geschichten, die uns die Woche über beschäftigt haben. Mal ernst, mal amüsant, mal traurig.

In dieser Woche beschäftigen wir uns damit, warum der Joint und das Lenkrad getrennte Wege gehen müssen. Leider kam es in den vergangene Tagen dazu, dass sich Verkehrsteilnehmer nicht an diese einfache Regel hielten.

Auch wenn der Gesetzgeber grundsätzlich grünes Licht zu Cannabis gegeben hat, gibt es für den Straßenverkehr ein klares NEIN! Kiffen und Fahren, das bleibt verboten.

Der Grund ist simpel: Mit THC im Blut wird das Abbiegen plötzlich zur lebensphilosophischen Entscheidung und der Blinker zur Nebensache. Selbst eine kleine Fahrt zum Supermarkt, könnte schon zu einer großen Reise ins Nirvana werden- natürlich im Schneckentempo.

Dabei vergessen viele, wie schnell diese Reise im Krankenbett enden kann. Cannabis verändert das Bewusstsein und die Wahrnehmung und ist daher auch gefährlich. Schon kleine Mengen können zu Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen führen. Nimmt man nach dem Konsum mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, kann das zu schwerwiegenden Unfällen führen. Daher muss das Auto oder der E- Scooter zu Hause stehen bleiben.

Cannabiskonsum kann langfristig zu körperlichen Schäden führen, gerade bei minderjährigen Personen ist der Körper noch nicht voll ausgebildet und entwickelt. Die möglichen Schäden können entsprechend schwerwiegender ausfallen.

Da jeder Mensch die Inhaltsstoffe unterschiedlich verarbeitet, kann auch nicht gesagt werden, nach welcher Zeit diese abgebaut sind und man wieder verkehrstüchtig ist.

Kommt es zu einer Kontrolle oder einem Verkehrsunfall, wird auf jeden Fall  immer eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 

Dies kann auch den Entzug des Führerscheines bedeuten.

Fazit: Auch wenn der Konsum und Besitz von Cannabis zum Teil legalisiert wurde, die Teilnahme am Straßenverkehr bleibt weiterhin verboten.  

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110