In dieser Woche geht es um eine Verkehrsunfallflucht, die kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat ist.
Eine Frau wollte in Neubeckum in eine zu kleine Parklücke einparken. Daher fuhr sie wieder aus der Parklücke heraus, wobei sie mit ihrem Pkw gegen ein geparktes Auto fuhr. Ein lauter Knall war deutlich wahrzunehmen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von etwa 6.000 Euro, den sich die Neubeckumerin laut Zeugen auch ansah. Dennoch verließ die Seniorin den Unfallort und ging nach Hause. Dank der aufmerksamen Zeugen konnte die Polizei die Frau ermitteln, die Verkehrsunfallflucht klären und dem geschädigten Autobesitzer zu seinem Recht verhelfen. Für die Neubeckumerin hatte ihr Verhalten Folgen, da die Polizeibeamten ihren Führerschein sicherstellten.
Im Durchschnitt werden uns jährlich1.325 Verkehrsunfallfluchten angezeigt, die bei den geschädigten Besitzern häufig für großen Ärger sorgen. Denn sie bleiben auf der Reparatur des Schadens hängen, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Jeder Unfallverursacher hat die Pflicht, nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher zeitnah die Polizei zu informieren. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.
Deshalb: sei fair!